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FAQ Treuhand

Die ersten Schritte zur Unternehmensgründung umfassen die Entwicklung einer Geschäftsidee, die Erstellung eines Businessplans, die Wahl der Rechtsform inklusive der Ausarbeitung von Statuten, Reglementen und weiteren Unterlagen.

Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Haftungsbegrenzung, den steuerlichen Aspekten, den Kosten und der Flexibilität der Struktur. Gängige Rechtsformen sind Einzelunternehmen, GmbH und AG. Eine individuelle Beratung kann helfen, die optimale Rechtsform zu wählen.

Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmensgründungen, darunter Eigenkapital, Bankkredite, Fördermittel, Crowdfunding und Investoren. Die Wahl der passenden Finanzierung hängt von der Art des Unternehmens, der Höhe des benötigten Kapitals und der Risikobereitschaft ab.

Eine Unternehmensbewertung ist wichtig, um den tatsächlichen Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Sie ist entscheidend für Verkäufe, Fusionen, Übernahmen, Erbschaften und strategische Entscheidungen. Eine fundierte Bewertung bietet Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten.

Es gibt verschiedene Methoden zur Unternehmensbewertung, darunter die Ertragswertmethode, die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF), die Multiplikatormethode und die Substanzwertmethode. Die Wahl der Methode hängt von der Art des Unternehmens und dem Zweck der Bewertung ab.

Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung der Unternehmensnachfolge zu beginnen, idealerweise 5 bis 10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt. Eine frühzeitige Planung ermöglicht eine reibungslose Übergabe und berücksichtigt alle relevanten rechtlichen, steuerlichen und familiären Aspekte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge, darunter die Übergabe an Familienmitglieder, den Verkauf an externe Käufer, Management-Buy-Out (MBO) oder die Übergabe an Mitarbeiter (Mitarbeiterbeteiligung). Die beste Option hängt von den individuellen Umständen und Zielen ab.

Ein Willensvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen gemäss den Anweisungen im Testament ausgeführt wird. Dazu gehören die Verwaltung des Nachlasses, die Bezahlung von Schulden und die Verteilung der Vermögenswerte an die Erben.

Es ist sinnvoll, einen Willensvollstrecker im Testament zu benennen, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass ordnungsgemäss verwaltet und Ihre Wünsche umgesetzt werden. Besonders bei komplexen Nachlässen oder potenziellen Konflikten unter den Erben ist ein Willensvollstrecker empfehlenswert.

Balmer Team Manuel Ehrler

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Manuel Ehrler, Mandatsleiter, Treuhänder FA zugelassener Revisor

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