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Grundstückgewinnsteuer

Beim Verkauf von Grundstücken und Immobilien fällt die Grundstückgewinnsteuer an, die je nach Kanton und individueller Situation variieren kann. Wir beraten Sie umfassend zu den steuerlichen Auswirkungen Ihres Verkaufs und unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und Deklaration der Grundstückgewinnsteuer. Unsere Expertise hilft Ihnen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und steuerlich optimal aufgestellt zu sein.

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Balmer Team Cyrill Merz

Innovation und Qualität haben bei uns einen hohen Stellenwert. Durch die Digitalisierung unserer Dienstleistungen bieten wir Ihnen modernste Lösungen für eine effiziente und zukunftssichere Finanzverwaltung.

Cyrill Merz
Geschäftsleitung / Partner, dipl. Treuhandexperte, zugelassener Revisor, Immobilienbewirtschafter FA

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